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Reisekosten- und Bewirtungsrecht: Darauf müssen Sie achten

0 Kommentare 30 Mai 2011

Reisekosten berechnenDie Reisekosten 2011 wollen abgerechnet werden – gehören Sie auch zu den Leuten, die davor zurückscheuen? Das ist aber nicht nötig, wenn man ein paar simple Ratschläge zur Reisekostenabrechnung 2011 befolgt. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Abrechnen der Reisekosten 2011 achten müssen.

Aktuelle Regelungen

Das Reisekosten- und Bewirtungsrecht sieht für die Reisekosten 2011 einige grundsätzliche Regeln vor. So können Reisekosten 2011, die beim Arbeitnehmer anfallen, vom Arbeitgeber erstattet werden – in gewissen Grenzen sogar steuerfrei. Unter die Reisekosten 2011 fallen Fahrt- und Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, sofern diese mit im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen. Die Reisekosten 2011 können dann erstattet werden, wenn sie durch eine sogenannte „berufliche veranlasste Auswärtstätigkeit“ angefallen sind. Dieser Begriff wurde 2008 in das Reisekosten- und Bewirtungsrecht eingeführt und ersetzte ältere Begriffe wie Dienstreise. Rechnet man die Reisekosten 2011 ab, so muss man wissen, was man unter einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zu verstehen hat: Laut Definition ist das eine berufliche Tätigkeit, die der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner regelmäßigen Arbeitsstätte ausübt. Das muss man bei der Abrechnung der Reisekosten 2011 im Hinterkopf behalten.

Sonderfälle

Vor allen Dingen die Fahrtkosten sind für viele Unternehmen bei der Abrechnung der Reisekosten 2011 ein großes Thema, denn ein Auto kann schon einmal tiefe Löcher ins Budget reißen. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht gerade billig. Bei der Abrechnung der Reisekosten 2011 sieht das Reisekosten- und Bewirtungsrecht vor, dass die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe angesetzt werden können. Auch hier müssen aber Flugtickets, Belege etc. aufbewahrt werden, damit die Reisekosten 2011 nachgewiesen werden können. Wenn ein eigenes KFZ im Einsatz ist, können übrigens auch Pauschbeträge angesetzt werden, zum Beispiel 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer. Übrigens: Wenn Sie bei der Abrechnung der Reisekosten 2011 gerne Unterstützung hätten, gibt es mittlerweile auch schon Programme und Apps, die Ihnen dabei helfen können.
Bildquelle: parazit – Fotolia

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